Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

Fairer Wettbewerb
(Wettbewerbs- und Kartellrecht)

Wettbewerbsrecht
Foto: © Benjaming Thorn/ Pixelio

Auch im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmen Vorteile verschafft. Es sind bestimmte Grenzen einzuhalten, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt sind. Wir informieren Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Werbemaßnahmen und Vertriebsvorgaben.