Von A bis Z: Steuerliche Aufbewahrungsfristen
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzten Änderungen oder Handlungen in den jeweiligen Unterlagen vorgenommen wurden bzw. Handelsbriefe empfangen oder abgesandt wurden.
Das beigefügte Merkblatt bietet Ihnen grundlegende Informationen zu den Aufbewahrungsfristen und in bewährter Form einen alphabetischen Überblick, welche Unterlagen zum 1. Januar 2013 vernichtet werden dürfen.
Durch das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) sollte die derzeit zehnjährige Aufbewahrungsfrist schrittweise zunächst auf acht Jahre und dann auf sieben Jahren verkürzt werden. Nachdem zwischen Bundestag und Bundesrat keine Übereinstimmung über den Entwurf zum JStG 2013 erzielt wurde, legte der Vermittlungsausschuss Ende 2012 einen Einigungsvorschlag vor, jedoch ohne die ursprünglich geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat lehnten diesen Einigungsvorschlag ab.
Am 19. April 2013 haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP einen zusätzlichen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um Teile aus dem JStG 2013 noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen (Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften). Insbesondere wird dabei erneut die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch als eine wichtige Maßnahme des Bürokratieabbaus vorgeschlagen. Allein diese Maßnahme soll zu einem Einsparpotential für die Unternehmen von jährlich rund 2,5 Mrd. Euro führen.
Die IHK für München und Oberbayern hat sich seit langem für eine Kürzung der Aufbewahrungsfristen ausgesprochen und begrüßt, dass diese Forderung im Entwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren erneut aufgegriffen wurde. Darüber hinaus fordert die IHK aber unverändert eine weitergehende Kürzung der Fristen auf 5 Jahre. Dadurch würden die Bürokratiekosten für die Wirtschaft deutlich reduziert.
