Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

Kosmetikrecht

Leitlinien für Hersteller und Importeure von kosmetischen Produkten

Sowohl der Hersteller als auch der Importeur von kosmetischen Produkten haben eine Vielzahl an Regelungen zu beachten. So existieren z. B. zahlreiche Vorschriften im Hinblick auf die Zusammensetzung und die Kennzeichnung der Produkte. Auch haben der Hersteller oder der Importeur bestimmte Berichts- und Mitteilungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde wahrzunehmen.

Die wichtigsten Vorschriften des Kosmetikrechts haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt und erläutert. Dieses Merkblatt steht zum Download bereit. 

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