Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

Versteigerung

Versteigerergewerbe

Versteigerungen reizen Verbraucher: Sie denken häufig, ein Schnäppchen sei garantiert. Um Missbräuche zu vermeiden, müssen Versteigerungen angezeigt werden. Die IHK prüft, ob die Versteigerungen zulässig sind. Sie berät Unternehmen, die eine Versteigerung beabsichtigen.

Schwerpunkte des IHK-Services:

  • Die IHK berät Existenzgründer über den Berufzugang als Versteigerer. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Download.
  • Die IHK informiert Auktionatoren bei Anfragen zu Versteigerungen, zum Beispiel über Anmeldung, Ablauf, Versteigerungsgut usw.
  • Sie vermittelt Kontakte, wenn Gewerbetreibende, Banken und Privatpersonen eine bestimmte Ware anbieten und dafür einen Versteigerer suchen.

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