Übergangsfrist endet am
9. Oktober 2012
Diätetische Lebensmittel sind Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Geregelt werden diese Lebensmittel in der Diätverordnung (DiätV). Diese wurde 2009 geändert.
Insbesondere betrifft dies § 12 DiätV. Dieser legte beispielsweise Vorgaben für die Verwendung bestimmter Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel in Diabetiker-Lebensmitteln, ihren Gehalt an Fett oder Alkohol, den Brennwert von Brot für Diabetiker, den Kohlenhydratanteil in Diabetiker-Bier sowie die Zusammensetzung von Mahlzeiten für Diabetiker fest.
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und aus ernährungsphysiologischer Sicht sind Diabetiker-Lebensmittel nicht erforderlich. Mit der Änderung wurden die spezifischen Anforderungen an diätetische Lebensmitteln für Diabetiker aufgehoben.
Die Übergangsfrist läuft zum 9. Oktober 2012 aus. Nach diesem Datum dürfen nur noch die nicht der Verordnung entsprechenden Lebensmittel bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abverkauft werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
