Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

Lebensmittelinformationsverordnung

Lebensmittelinformationsverordnung im November 2011 veröffentlicht

Im Januar 2008 hat die Europäische Kommission erstmals die Verordnung über die Information von Verbrauchern über Lebensmittel vorgelegt.  Ziel der Verordnung ist, dass das geltende Nährwert- und Kennzeichnungsrecht, insbesondere die Richtlinien 2000/13/EG und 90/496/EWG und deren nationale Umsetzungen, die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) und die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKV) abgelöst werden.

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 - die sogenannte Lebensmittelinformations-Verordnung - gilt ab dem 13. Dezember 2014, mit Ausnahme des Artikels 9 Absatz 1Buchstabe l, der ab dem 13. Dezember 2016 gilt, und Anhang VI Teil B, der ab dem 1. Januar 2014 gilt.

Durch die Lebensmittelinformations-Verordnung wird erstmals eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung für alle vorverpackten Lebensmittel eingeführt, d.h. der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz müssen angegeben werden. Darüber hinaus enthält die Lebensmittelinformations-Verordnung u.a. Regelungen zur Herkunftskennzeichnung sowie zu Hinweispflichten bei Lebensmittelimitaten und koffeinhaltigen Produkten. Angaben zu Allergenen werden zukünftig auch bei nicht fertig abgepackten Lebensmitteln zwingend vorgeschrieben.

Den Verordnungsentwurf finden Sie im Downloadbereich.

 

zurück