Herkunftskennzeichnung von Obst und Gemüse
Nach der neuen Verordnung (EG) Nr.1182/2007, die seit dem 1. Januar 2008 gilt, ist der Handel verpflichtet, bei allen frischen Obst - und Gemüseangeboten das Herkunftsland zu kennzeichnen. Ursprünglich galt diese Kennzeichnungspflicht bisher nur für Obst und Gemüse, das von den EG-Vermarktungsnormen erfasst wurde.
Die Pflicht der Kennzeichnung besteht auf allen Vermarktungsstufen, einschließlich der Ein- und Ausfuhr. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) empfiehlt den Händlern, die Herkunft auf dem Kennzeichnungsfeld der jeweiligen Verpackung anzugeben.
Ein Merkblatt zur gemeinsamen Marktorganisation von Obst und Gemüse finden Sie auf der Hompage des BMELV .
