Seit dem 1. Juli 2012 ist das EU-Bio-Logo verbindlich
Seit 1. Januar 2009 gelten neue EU-weite Regeln für die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen. Dazu gehört auch die Verwendung des EU-Bio-Logos.
Seit dem 1. Juli 2012 ist das EU-Bio-Logo nun eine Pflichtkennzeichnung für alle ökologisch erzeugten Lebensmittel. Das neue Bio-Logo ist das zweite Prüfsymbol der EU für Bioprodukte - also Produkte, die nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/ biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hergestellt und zertifiziert werden.
Das nationale Bio-Siegel darf auch weiterhin verwendet werden.
Auf unverpackten biologischen Erzeugnissen oder auf Bio-Produkten aus Drittländern besteht für das EU-Bio-Logo keine Kennzeichnungspflicht. Wird es jedoch verwendet, muss der Verbraucher seit Juli 2010 erfahren, wo die landwirtschaftlichen Zutaten erzeugt wurden.
Weitere Informationen zur EU-Bio-Gesetzgebung finden Sie
