Feiertagszuschlag an Pfingsten?
Wenn Pfingsten gearbeitet wird ...
Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, was für Arbeitnehmer gilt, die an Ostern oder Pfingsten arbeiten müssen. Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Häufig ist ein solcher aber in Tarifverträgen geregelt. Weiterhin ist zu beachten, dass in Bayern - wie in den allermeisten anderen Bundesländern auch - weder der Oster- noch der Pfingstsonntag ein gesetzlicher Feiertag ist.
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