Erlaubnis muss nicht am 30. Juni vorliegen
Moratorium für Finanzanlagenvermittler
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einem Moratorium bei der Erlaubniserteilung für Finanzanlagenvermittler FAB zugestimmt. Das bedeutet, dass Finanzanlagenvermittler, die rechtzeitig bis zum 30. Juni 2013 ihren Antrag mit allen Unterlagen bei der IHK eingereicht haben, auch dann weiter praktizieren können, wenn die formale Bestätigung noch nicht vorliegt. Dies bringt den Vermittlern, die noch ihre Unterlagen zusammensuchen, etwas Entspannung.
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