Wirtschaftsmediation – eine neue Streitkultur
Immer häufiger vereinbaren Geschäftspartner bereits bei der Unternehmensgründung für einen möglichen Konfliktfall eine außergerichtliche Streitbeilegung. Wenn der Gesellschaftervertrag keine solche Klausel enthält, können sich die Gesellschafter auch erst bei auftretenden Differenzen entscheiden, eine Mediation durchzuführen.
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