UV-Schutz-Verordnung: Neue Pflichten für Betreiber von Solarien
Am 01.01.2012 ist die Veordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung mit weiteren Pflichten für die Betreiber von Solarien in Kraft getreten. Sie müssen nun UV-Schutzbrillen bereithalten und dafür sorgen, dass die Geräte eine Notabschaltung haben. Zudem muss die Bestrahlungsstärke europarechtlichen Vorgaben entsprechen.
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