Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

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22.02.2013

CE-Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln

Elektrische Betriebsmittel fallen unter die Pflicht zur CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2006/95/EG. Zu diesen zählen elektrische und elektronische Geräte, Apparate und Bauteile. Hier erhalten Sie Hinweise zu den Anforderungen und der Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie.

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22.02.2013

CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten

Medizinprodukte fallen unter die Pflicht zur CE-Kennzeichnung. Seit 2010 gilt die neue Richtlinie 2007/47/EG, die die Richtlinien über Medizinprodukte sowie die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte wesentlich änderte. Lesen Sie auf der folgenden Seite mehr zu den Anforderungen der CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten.

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22.02.2013

CE-Kennzeichnung von Maschinen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen im Europäischen Binnenmarkt fest. Hier erhalten Sie Informationen und ein IHK-Merkblatt zu den wichtigsten Anforderungen.

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22.02.2013

Neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG muss angewendet werden!

Seit dem 20. Juli 2011 gelten im Europäischen Binnenmarkt für Hersteller, Importeure und Händler von Spielzeug die verbindlichen Vorgaben der neuen EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Hier erfahren Sie mehr über die geänderten Anforderungen und können die Richtlinien- und Gesetzestexte herunterladen.

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22.02.2013

Produktsicherheit – Ein Überblick über die Rahmenregelungen

In der Europäischen Gemeinschaft gelten grundlegende Anforderungen an die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von Produkten. Ziel ist die Gewährleistung des freien Warenverkehrs im europäischen Wirtschaftsraum. Das CE-Kennzeichen dient hierzu als „Reisepass“. Auf der folgenden Seite finden Sie allgemeine Hinweise zur Produktsicherheit und deren gesetzlichen Rahmenregelungen, zu den Anforderungen und der Umsetzung der CE-Kennzeichnung sowie zu den Pflichten der Wirtschaftsakteure.

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22.02.2013

Informationsstellen für nationale Produktvorschriften

Die Produktinfostellen informieren über Produkte, für die bisher keine EU-weit einheitlichen Regelungen getroffen wurden. Dazu gehören insbesondere Informationen über geltende nationale Produktvorschriften und die sich daraus ergebenden Anforderungen an ein Produkt, um den Wirtschaftsakteuren anderer Mitgliedstaaten den Zugang zum nationalen Markt zu erleichtern.

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