Teilrückerstattung für Nachtfahrten
Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes in Österreich können alle Kunden der ASFINAG eine teilweise Rückerstattung der Mautgebühren für Nachtfahrten zwischen 1. Februar 2001 und 31. Dezember 2003 auf der Brennerautobahn A13 beantragen. Das Gericht hat entschieden, dass der damals geltende Tarif überhöht war.
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