Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

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20.04.2012

Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber besteht nicht

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.04.2012 klargestellt, dass die europäischen Vorschriften keinen Anspruch auf Auskunft darüber vorsehen, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Verweigerung jeglicher Information als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden könne.

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19.02.2013

Einstellen von Arbeitnehmern

Sie wollen einen Arbeitnehmer einstellen? In unserem IHK-Merkblatt informieren wir Sie über die wichtigsten Schritte von der Bewerbung bis zum Vertrag und Sozialabgaben.

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