Auskunftsanspruch abgelehnter Bewerber besteht nicht
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.04.2012 klargestellt, dass die europäischen Vorschriften keinen Anspruch auf Auskunft darüber vorsehen, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Verweigerung jeglicher Information als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden könne.
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