Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

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06.04.2010

Übersetzungshilfe

Wie verwenden Sie die Übersetzungshilfe richtig? Was bedeutet "Bachelor Professional (CCI)"? Lesen Sie hierzu bitte das beigefügte Merkblatt.

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05.09.2012

IHK setzt sich für Gleichstellung ausländischer Berufe ein

Nach Berechnungen des IHK-Fachkräftemonitors werden zwischen Altmühltal und Zugspitze bis 2016 im Jahresschnitt rund 92.000 Fachkräfte fehlen. Trotzdem werden Mitarbeiter, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, oftmals in Jobs eingesetzt, die ihrer eigentlichen Qualifikation nicht entsprechen. Der Grund: Es fehlt ein Vergleich der Qualifikationen. Damit soll mit der Foreign Skills Approval (IHK FOSA) in Nürnberg nun Schluss sein

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04.09.2012

Gesetzliche Grundlagen

Neben der gesetzlichen Grundlage - dem Bundesvertriebenengesetz - finden Sie auch nützliche Informationen zum Thema Spätaussiedler und Bundesvertriebene.

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31.08.2012

Mehrsprachige Informationsunterlagen

Zum besseren Verständnis können Sie die wichtigsten Informationen nochmals in Ihrer Muttersprache nachlesen. For better understanding you can also read the most important information in your native language.

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25.05.2012

Erste Anerkennungsbescheid der IHK FOSA

Der erste Anerkennungsbescheid durch die IHK FOSA wurde am 14. Mai 2012 ausgehändigt. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil überreichte dem Zerspanungsmechaniker Waldemar Felix (36) aus Polen den offiziellen Bescheid.

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02.04.2012

IHK FOSA nimmt Arbeit auf

Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland haben heute in Nürnberg gemeinsam einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss gegründet: die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA). Diese neue Organisation wird zentral für 77der 80 IHKs ausländische Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen in IHK-Berufen prüfen und verbindlich feststellen. Grundlage ist das neue “Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist.

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11.11.2011

Anerkennungsgesetz ist unter Dach und Fach

Das Gesetz für die Anerkennung für ausländische Berufsqualifikationen ist unter Dach und Fach. Damit kann das Anerkennungsgesetz am 1. März 2012 in Kraft treten. Es regelt, wie im Ausland erworbene Qualifikationen geprüft und welcher deutschen Qualifikation sie gleichgestellt werden. Die Prüfung der Gleichwertigkeit wird den IHKs übertragen.

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23.04.2012

Informationen zum Anerkennungsverfahren

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz garantiert seit dem 1. April 2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses in Deutschland. Alle Infos zum Verfahren finden Sie hier.

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