Gleichstellung/Anerkennung von ausländischen Weiterbildungsabschlüssen
Gleichstellung / Anerkennung von ausländischen Weiterbildungsabschlüssen
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Gleichstellung / Anerkennung von ausländischen Weiterbildungsabschlüssen
zum ArtikelWie verwenden Sie die Übersetzungshilfe richtig? Was bedeutet "Bachelor Professional (CCI)"? Lesen Sie hierzu bitte das beigefügte Merkblatt.
zum ArtikelZusätzliche Informationen rund um das Thema "Anerkennung" finden Sie hier.
zum ArtikelDie bayerischen bzw. oberbayerischen Anerkennungstellen im Bereich "berufliche Anerkennung" finden Sie hier zusammengefasst.
zum ArtikelNach Berechnungen des IHK-Fachkräftemonitors werden zwischen Altmühltal und Zugspitze bis 2016 im Jahresschnitt rund 92.000 Fachkräfte fehlen. Trotzdem werden Mitarbeiter, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, oftmals in Jobs eingesetzt, die ihrer eigentlichen Qualifikation nicht entsprechen. Der Grund: Es fehlt ein Vergleich der Qualifikationen. Damit soll mit der Foreign Skills Approval (IHK FOSA) in Nürnberg nun Schluss sein
zum ArtikelNeben der gesetzlichen Grundlage - dem Bundesvertriebenengesetz - finden Sie auch nützliche Informationen zum Thema Spätaussiedler und Bundesvertriebene.
zum ArtikelSie haben im Ausland einen Berufsabschluss im Bereich des Handwerks erlangt?
zum ArtikelHier finden Sie das Antragsformular, das Sie sowohl für Abschlüsse aus Österreich als auch aus Frankreich verwenden können.
zum ArtikelZum besseren Verständnis können Sie die wichtigsten Informationen nochmals in Ihrer Muttersprache nachlesen. For better understanding you can also read the most important information in your native language.
zum ArtikelDer erste Anerkennungsbescheid durch die IHK FOSA wurde am 14. Mai 2012 ausgehändigt. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil überreichte dem Zerspanungsmechaniker Waldemar Felix (36) aus Polen den offiziellen Bescheid.
zum ArtikelDie Industrie- und Handelskammern in Deutschland haben heute in Nürnberg gemeinsam einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss gegründet: die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA). Diese neue Organisation wird zentral für 77der 80 IHKs ausländische Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen in IHK-Berufen prüfen und verbindlich feststellen. Grundlage ist das neue “Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist.
zum ArtikelDas Gesetz für die Anerkennung für ausländische Berufsqualifikationen ist unter Dach und Fach. Damit kann das Anerkennungsgesetz am 1. März 2012 in Kraft treten. Es regelt, wie im Ausland erworbene Qualifikationen geprüft und welcher deutschen Qualifikation sie gleichgestellt werden. Die Prüfung der Gleichwertigkeit wird den IHKs übertragen.
zum ArtikelDas Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz garantiert seit dem 1. April 2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses in Deutschland. Alle Infos zum Verfahren finden Sie hier.
zum ArtikelZwischen Österreich und Deutschland bestehen bilaterale Abkommen bezüglich der Gleichstellung von bestimmten Aus- und Fortbildungsabschlüssen.
zum ArtikelIm Einigungsvertrag wird die Möglichkeit einer Gleichwertigkeitsfeststellung der Facharbeiterbriefe aus der ehemaligen DDR mit anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen geregelt.
zum ArtikelZwischen Frankreich und Deutschland besteht ein bilaterales Abkommen bezüglich der Gleichstellung von bestimmten Ausbildungsabschlüssen.
zum ArtikelBundesvertriebene und Spätaussiedler können sich gemäß Bundesvertriebenengesetz (BVFG) die im Herkunftsland erworbenen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise anerkennen lassen.
zum ArtikelDie IHK für München und Oberbayern bietet Ihnen eine individuelle Beratung an. Folgende Beratungs- und Serviceleistungen werden Ihnen kostenfrei angeboten:
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