Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

A-Z Schlagwortsuche

Ihre Suche zu Arbeitgeberbeitrag ergab folgende Treffer
23.01.2012

Duale Studiengänge sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig

Alle dualen Studiengänge unterliegen seit dem 1. Januar 2012 der Sozialversicherungspflicht. Damit werden die Teilnehmer an solchen Ausbildungsgängen den Auszubildenden gleichgestellt. Bislang waren Duale Studiengänge, die z.B. nicht zu einem Ausbildungsabschluss zum Beispiel vor der IHK führten, von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen.

zum Artikel