IHK informiert über den Berufszugang
Unternehmer, die sich als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger oder Baubetreuer selbständig machen möchten, benötigen neben der Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 c GewO.
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