Industrie -und Handelskammer fuer Muenchen und Oberbayern

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29.09.2010

IHK informiert über den Berufszugang

Unternehmer, die sich als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Anlagenvermittler, Anlageberater, Bauträger oder Baubetreuer selbständig machen möchten, benötigen neben der Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 c GewO.

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