Neue Regeln für Abfalltransporteure, -händler und -makler
Für Einsammler und Transporteure und Händler und Makler von Abfällen gelten seit dem 1. Juni 2012 neue Vorschriften. Betroffen ist dabei insbesondere die Beschilderung von Fahrzeugen, die gewerblich Abfälle transportieren: Sie benötigen das A-Schild, das vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden muss.
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